Fischereiordnung und Schonzeiten
Zum Schutz der Reviere und damit jeder Fischer optimale Bedingungen vorfindet, sind folgende Richtlinien einzuhalten:- Beim Fischen ist ein Erlaubnisschein mitzuführen.
- Das Überlassen von Fischereigeräten an Personen ohne Erlaubnisschein ist verboten.
- Der Lizenznehmer hat neben der Tageskarte die Steiermärkische Landesfischerkarte (Gastkarte) mit sich zu führen. Gastkarten sind im Gasthof zur Gams erhältlich.
- Den Kontrollorganen sind die Tageskarte, Fanggeräte sowie Beute auf Verlangen vorzuweisen.
- Bei Übertretung der Bestimmungen sind die Kontrollorgane bemächtigt, die Linzenz ohne Kostenrückerstattung einzuziehen.
- Die entnommenen Fische sind in die entsprechende Rubrik unter Angabe der Länge einzutragen.
- Die Angelplätze sind nach dem Fischen wieder sauber zu verlassen.
Folgende Schonzeiten und Schonmaße sind einzuhalten:
- Bachsaibling: 30 cm, 16.9. -15.3.
- Bachforelle: 30 cm, 16.9. - 15.3.
- Regenbogenforelle: 30 cm, 1.3. -15.6.
- Äsche: 45 cm, 1.3. - 15.6.
- Hecht: 50 cm, 1.2. -15.5.
- Zander: 50 cm, 1.3. -31.5.
- Wels: 100 cm, 1.2. -15.5.
- Karpfen, Amur, Marmor- und Buntkarpfen: ganzjährig geschont!

