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Fischerurlaub Steiermark in Donnersbachwald

Fischereiordnung und Schonzeiten

Zum Schutz der Reviere und damit jeder Fischer optimale Bedingungen vorfindet, sind folgende Richtlinien einzuhalten:
  • Beim Fischen ist ein Erlaubnisschein mitzuführen.
  • Das Überlassen von Fischereigeräten an Personen ohne Erlaubnisschein ist verboten.
  • Der Lizenznehmer hat neben der Tageskarte die Steiermärkische Landesfischerkarte (Gastkarte) mit sich zu führen. Gastkarten sind im Gasthof zur Gams erhältlich.
  • Den Kontrollorganen sind die Tageskarte, Fanggeräte sowie Beute auf Verlangen vorzuweisen.
  • Bei Übertretung der Bestimmungen sind die Kontrollorgane bemächtigt, die Linzenz ohne Kostenrückerstattung einzuziehen.
  • Die entnommenen Fische sind in die entsprechende Rubrik unter Angabe der Länge einzutragen.
  • Die Angelplätze sind nach dem Fischen wieder sauber zu verlassen.

Folgende Schonzeiten und Schonmaße sind einzuhalten:

  • Bachsaibling: 30 cm, 16.9. -15.3.
  • Bachforelle: 30 cm, 16.9. - 15.3.
  • Regenbogenforelle: 30 cm, 1.3. -15.6.
  • Äsche: 45 cm, 1.3. - 15.6.
  • Hecht: 50 cm, 1.2. -15.5.
  • Zander: 50 cm, 1.3. -31.5.
  • Wels: 100 cm, 1.2. -15.5.
  • Karpfen, Amur, Marmor- und Buntkarpfen: ganzjährig geschont!